AGB

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden AGB gelten nur im Geschäftsverkehr mit Unternehme(r)n im Sinne des §14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichem Sondervermögen. Wir liefern grundsätzlich zu den nachstehenden Verkaufs- und Leistungsbedingungen. Die ausnahmsweise Geltung anderer Bedingungen – insbesondere Einkaufsbedingungen des Auftraggebers – setzt eine ausdrückliche Bestätigung unsererseits voraus.

§ 2 Vertragsabschluss
Bestellungen gelten dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich oder fernschriftlich bestätigt wurden oder wenn direkt geliefert wurde.

§ 3 Preise und Zahlung
Die Preise verstehen sich grundsätzlich netto zuzüglich der zum Liefertermin gültigen Mehrwertsteuer. Wir behalten uns bei Erstkunden vor, die Lieferung per Vorkasse durchzuführen.

§ 4 Lieferzeit
Die hier vorgestellten Produkte sind größtenteils kurzfristig lieferbar, d.h. im Regelfall aus Lagervorrat bzw. innerhalb von 1-2 Wochen. Bei Lieferzeitverzögerungen erfolgt eine Benachrichtigung an den Besteller. Die Angaben von Lieferzeiten in Angeboten und Auftragsbestätigungen sind annähernd und unverbindlich. Lieferungen erfolgen stets ab Werk (Incoterm EXW) zu Lasten und auf Gefahr des Auftraggebers. Die Auswahl des günstigsten Transportweges wird von uns getroffen. Als Unfrei und nicht mit uns abgestimmte Rücksendungen werden von uns nicht angenommen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag, einschließlich aller eventuellen Nebenforderungen, unser Eigentum. Dies gilt auch, wenn Liefer- und Rechnungsanschriften nicht identisch sind.

§ 6 Gewährleistung und Mängelrüge
Wir garantieren, dass die Produkte frei von Fabrikationsfehlern und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferdatum gerechnet. Mängelrügen und sonstige Beanstandungen können nur innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung anerkannt werden. Sie müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Unwesentliche Abweichungen von Abbildungen, Zeichnungen und Maßangaben berechtigen nicht zur Beanstandung, wenn der Gebrauch der gelieferten Ware nicht beeinträchtigt ist. Ein Wechsel von Fabrikaten bei Handelsware, die unser eigenes Fertigungsprogramm ergänzen, bleibt vorbehalten. Rücksendungen bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.

§ 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen sowie für die Zahlungen des Auftraggebers ist Hamburg.

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